Sie können hier unsere verbindlichen Mietpreise für Maschinen und Zubehör aus unserem Mietpark sowie Preise für unsere Service-Leistungen herunterladen.
Falls Sie noch Fragen haben, steht Ihnen unser Verkaufsteam gerne unter den unten genannten Rufnummern zur Verfügung.

Telefon – Direktwahl

Vermietung / Verkauf / Finanzierung / Service / Reparatur:

Olaf Hofmann

0371 / 53 029 – 22
0174 / 33 59 721

Thomas Schultheiß

0371 / 53 029 – 21
0162 / 28 12 783
t.schultheiss@jebok.de

Vermietung / Verkauf / Service / Reparatur:

Frank Ebersbach

0371 / 53 029 – 0

Büro / Zentrale:

info@jebok.de

Simone Reis

0371 / 53 029 – 0

Katja Grätz

0371 / 53 029 – 0

Fax:

0371 / 53 029 – 39

Werkstatt Eisenach:

99817 Eisenach, Schleierbornweg 2
im Objekt: EHT Eisenacher Hoch-Tiefbau GmbH

Eckhard Bornemann

0172 / 71 30 421

Tobias Alvermann

0174 / 33 59 723

t.alvermann@jebok.de

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Montag – Donnerstag
6.30 – 16.30 Uhr

Freitag
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Samstags Termine nach Vereinbarung.

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 Bitte beachten Sie unsere Mietbedingungen!

  1. 1. Das Mietverhältnis beginnt mit dem Tag der vereinbarten Bereitstellung bzw. der Übergabe der Mietsache an den Mieter, Abholer oder Frachtfahrer.
    Es endet mit fristgerechter Rückgabe bzw. Rücksendung auf unser Vermietungslager, jedoch nicht vor Ablauf eventuell notwendiger Wartungs- und Reparaturarbeiten zur Wiederherstellung der Vermietbarkeit des Mietgegenstandes.
  2. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache, als vertraglich vereinbart, verlängert sich die Mietzeit in entsprechenden ganzen Zeiteinheiten.
  1. 2. Die Vermietung erfolgt grundsätzlich ab unserem Lager. Auf Wunsch, Gefahr und Kosten des Mieters kann die Mietsache zum Verwendungsort angeliefert, aufgestellt sowie in Betrieb genommen werden und ebenso wieder abgebaut und abgeholt werden.
  1. 3. Wenn Abholer und Mieter nicht identisch sind, wird zwischen dem Vermieter und dem Abholer oder Spediteur ein Verwahrungsvertrag geschlossen mit der Maßgabe, dass vorstehend aufgeführte Mietsachen erst dann dem Mieter übergeben werden dürfen, wenn der Mieter die Mietbedingungen zur Kenntnis genommen und den Mietvertrag unterzeichnet hat.
  1. 4. Mietentgelte sind zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer im Vertrag pro 8-Stundentag festgelegt.
  2. Bei Überschreitung der Tagesarbeitszeit erfolgt die Berechnung eines 2. Tagessatzes, bei mehr als 16-stündigem Arbeitstag eines 3. Tagessatzes.
  1. 5. Rechnungen sind sofort mit erbrachter Leistung des Vermieters, spätestens bei Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug wird der Mieter mit Tagesbankzinsen belastet. Zusätzlichen Schaden trägt der Mieter gesondert. Bei entsprechender Mietdauer kann der Vermieter Vorauszahlung bis in Höhe von 6 Wochen fordern.
    Der Vermieter ist berechtigt, eine Mietkaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgesetzt. Die Höhe der Forderungen des Vermieters wird durch die Kaution nicht begrenzt.
    Die Leistung des Vermieters ist erbracht, wenn die Mietsache in ordnungsgemäßem und funktionstüchtigem Zustand an den Mieter übergeben wurde.
  1. 6. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter unsachgemäßen Gebrauch vom Mietgegenstand macht, den Mietgegenstand Dritten, ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters, überlässt oder Miete trotz Aufforderung zur Zahlung innerhalb 24 Stunden nicht bezahlt.
  1. 7. Im Falle einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter hat der Vermieter das Recht, die Mietsache unverzüglich zurückzufordern. Wird die Mietsache nicht innerhalb 24 Stunden zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, die Mietsache auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.
  1. 8. Die Verwendung der Mietsache im Interesse oder Auftrag dritter Personen ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Der Mieter tritt jedoch mit Beginn des Mietvertrages seine Ansprüche gegen Dritte aus solcher Verwendung an den Vermieter ab und verpflichtet sich, alle notwendigen Unterlagen und Angaben für die Höhe seiner Ansprüche jeweils sofort dem Vermieter zur Verfügung zu stellen. Die Abtretung hat zur Folge, dass der Vermieter zum Einzug bei der dritten Person bis zur Höhe der eigenen Ansprüche berechtigt ist.
  1. 9. Der Mieter hat bei Übernahme der Mietgegenstände diese auf Vollständigkeit, Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Der Vermieter ist auf Wunsch bei der Prüfung behilflich. Ausbleibende Rügen bedeuten die Ordnungsmäßigkeit für den Gebrauch. Bei allen Mietgegenständen ist ausschließlich der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig. Überbeanspruchungen sind unzulässig. Es sind keine Schutzvorrichtungen oder Sicherheitseinrichtungen zu entfernen. Die Sicherheitsbestimmungen und Schutzvorschriften sind durch den Mieter einzuhalten.
  1. 10. Für etwaige Ausfallzeiten der Mietgegenstände und Folgeschäden, eintretende Verluste oder sonstige Nachteile des Mieters haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.
  1. 11. Der Mieter verpflichtet sich zur Beachtung der Betriebsanleitung, täglichen allgemeinen Wartung, Pflege, Ölstandskontrolle und Schmierung der Anlagen.
    Schäden an Mietgegenständen während der Mietdauer sind dem Vermieter sofort zu melden. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht betriebssicheren Mietgegenstandes ist nicht zulässig. Mietsachen dürfen nur vom Vermieter oder von ihm beauftragten Personen oder Firmen repariert werden. Der Vermieter übernimmt weder Reparaturkosten noch Haftung für Folgeschäden, wenn eigenmächtig Eingriffe an Mietsachen durch den Mieter oder Dritte ausgeführt werden.
    Wird ein Schaden an der angemieteten Sache nicht spätestens bei deren Rückgabe dem Vermieter gemeldet, so dass dieser den Schaden erst später – gar eventuell erst bei der Weitervermietung feststellt – haftet der Mieter für Folgeschäden wie ausbleibende Mieteinnahmen, wegen Nichtweitervermietbarkeit und Reparatur seitens des Vermieters. Der Vermieter kann die Mietsache zur Geschäftszeit stets besichtigen.
  1. 12. Während der Mietdauer haftet der Mieter für Verlust von Mietgegenständen, Beschädigungen oder Unbrauchbarkeit – sofern nicht durch natürlichen Verschleiß begründet. Der Vermieter hat die Mietsachen, sofern möglich, versichert. Den Versicherungsbeitrag hat der Mieter für die Mietdauer zu tragen. Im Schadensfall hat der Mieter den vertraglichen Versicherungsselbstbehalt zu tragen. Übernimmt der Mieter den Versicherungsbeitrag nicht, hat er dies schriftlich zu erklären und haftet folglich in voller Höhe selbst für alle Risiken, welche sonst durch die Mietgeräteversicherung abgedeckt werden.
  1. 13. Die Rückgabe der Mietsachen hat, zur Vermeidung kostenpflichtiger Reparaturen, in einwandfreiem Zustand zu erfolgen. Festgestellte Mängel werden nach Wahl des Vermieters auf Rechnung des Mieters erhoben. Eventuell erforderliche Fremdarbeit zur Wiederinstandsetzung stellt der Vermieter mit 10 % Aufschlag in Rechnung. Bei Unmöglichkeit der Rückgabe hat der Mieter Wertersatz zu leisten, jedoch das Mietentgelt bis zum Wertersatz zu entrichten.
  1. 14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen des Mieters ist Chemnitz. Das gilt gleichermaßen für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, ohne Rücksicht auf Art und Höhe des Streitgegenstandes, soweit gesetzlich zulässig.

Willi Jebok Maschinenbau Baumaschinen OHG
August 2023

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